Von der Bareinzahlung zur Postanweisung - 150 Jahre Postanweisung in Preußen - Preussensammler

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Von der Bareinzahlung zur Postanweisung - 150 Jahre Postanweisung in Preußen

Postgeschichte > Posttarife
Am 1.Januar 1865 wurde in Preußen das Postanweisungsverfahren eingeführt. Zwar gab es schon vorher die Möglichkeit, Geldbeträge nicht nur in ihrer physischen Form in einem Wertbrief, sondern auch als auf einen Brief eingezahlten Betrag zu versenden. Mit der Einführung des Verfahrens der Postanweisung aber wurde die Versendung von kleineren Geldbeträgen sowohl für die preußische Post als auch für die Kunden deutlich vereinfacht. Dieser Artikel befasst sich mit diesem interessanten Kapitel der preußischen Postgeschichte anhand von Auszügen aus den entsprechenden Amtsblättern sowie interessanten Belegen aus den einzelnen Entwicklungsperioden vom Brief mit Bar-einzahlung hin zur Postanweisung.

Mit der Verordnung Nr. 265 aus dem Amtsblatt des Königlichen Postdepartements Nr. 50 aus dem 1848 [1] wurde ab dem 1.Dezember 1848 die Möglichkeit für die Postkunden eröffnet, Beträge bis zu 25 Taler auf aufgegebene Briefe einzuzahlen. Diese Beträge wurden dann an den Empfänger wieder ausgezahlt. Die Gebühr für die eingezahlten Beträge betrug für jeden Taler (bzw. einen Teil von diesem) ½ Silbergroschen neben der normalen Briefgebühr unabhängig von der Entfernung. Die Verordnung Nr. 265 enthielt neben den Bestimmungen zur Annahme und der Spedition der Briefe mit Bareinzahlungen auch besondere Anweisungen, wie der Geldbetrag an den Empfänger auszuzahlen war. 


Auszug aus der Verordnung Nr. 265 des Amtsblatts des Königlichen Post-Departements Nr. 50 (1848) 
zum Umgang mit Briefen mit Bareinzahlungen

Der wesentliche Vorteil der Bareinzahlung gegenüber der Versendung von Geldbeträgen (insbesondere von Münzen) mit Wertbriefen bestand in der Vermeidung der durch die Gewichtsprogression höheren Briefgebühr. Allerdings war die Versicherungsgebühr für Wertbriefe im Verhältnis deutlich niedriger, aber von der Entfernung abhängig. Ein weiterer Vorteil: Briefe mit Bareinzahlung mussten nicht wie Wertbriefe mit 5 Siegeln verschlossen werden.

Aus dieser ersten Gebührenperiode der Bareinzahlungen sind vor allem barfrankierte Briefe bekannt, da zum einen erst am 15.November 1850 die ersten preußischen Freimarken erschienen. Zum anderen war es bis Ende 1851 nicht gestattet, Fahrpostsendungen, zu denen auch die Briefe mit Bar-einzahlung zählten, mit Freimarken freizumachen. Im folgenden wird ein Brief mit Bareinzahlung von Luckau nach Calau vom 3.Dezember 1849 vorgestellt. Die Orte sind ca. 3 Meilen voneinander entfernt; somit war, da das Gewicht des Briefes unter ¾ Lot lag, gemäß der Gebührenänderung von 1844 eine Briefgebühr von 1 Silbergroschen zu entrichten. Die Gebühr für die Bareinzahlung in Höhe von 6 Taler 17 Silbergroschen betrug gemäß der vorgenannten Verordnung von 1848 3 ½ Silbergroschen. Die Gesamtgebühr von 4 ½ Silbergroschen wurde mit Rötelstift auf auf der Vorderseite des Briefes notiert, um die Zahlung der Gebühr durch den Absender zu dokumentieren.



Barfrankierter Brief mit Bareinzahlung aus Luckau nach Calau vom 3.Dezember 1849

Der Geltungsbereich der genannten Verordnung war zunächst auf den preußischen Postbezirk beschränkt. Gemäß dem Deutsch-Österreichischen Postvertrag vom 6.April 1850 war die Bareinzahlung für die Versendung von kleinen Geldbeträgen innerhalb des Postvereins noch nicht möglich. Mit dem revidierten Postvertrag vom 1.Dezember 1851 (in Kraft getreten ab dem 1.Juli 1852) wurde der Postvertrag dann unter anderem damit ergänzt, dass innerhalb der Vereinsstaaten kleinere Geldbeträge (in diesem Fall bis zu 10 Talern) auf dem Wege der Bareinzahlung versandt werden konnten. Im Artikel 64 wurden die dazugehörigen Bestimmungen festgelegt (veröffentlicht im Amtsblatt des Königlichen Postdepartements Nr. 29 von 1852 [2]). Interessant ist an dieser Stelle, dass die Gebühr für die Bareinzahlung pro Taler bereits auf ¼ Silbergroschen ohne Berücksichti-gung der Entfernung herabgesetzt wurde. Als Minimum war jedoch 1 Silbergroschen zu zahlen. Bemerkenswert an dieser Regelung ist der Fakt, dass die Gebühr für die Einzahlung der auszahlenden Postanstalt zustand.

Der Artikel 64 des revidierten Postvereins-Vertrages von 1.Dezember 1851 
aus dem Amtsblatt des Königlichen Post-Departements Nr. 29 (1852)

Die Anpassung dieser Regelung aus dem Postvereins-Vertrag für die Gebührenberechnung der Bar-einzahlung innerhalb des preußischen Postbezirks erfolgte dann mit dem Reglement zu dem Gesetz über das Postwesen (veröffentlicht im Amtsblatt des Königlichen Post-Departements Nr. 38 (1852) [3]). Neben der Anpassung der Einzahlungsgebühr für Bareinzahlungen wurde der Betrag für die Einzahlung auf 50 Taler innerhalb des preußischen Postbezirks erhöht.

Der Paragraph 27 aus dem Reglement zu dem Gesetz über das Postwesen aus dem Amtsblatt des Königlichen Post-Departements Nr. 38 (1852)


Brief aus Trebbin nach Wittstock mit Bareinzahlung (laut handschriftlicher Notiz 22 Silbergroschen 
und 6 Pfennige) vom 6.Mai 1855, freigemacht mit einer 3-Silbergroschen-Marke

Als Beispiel für diese Regelungen sollen drei Belege aus dieser Zeit dienen. Auf den Brief aus Treb-bin nach Wittstock vom 6.Mai 1855 wurden 22 Silbergroschen und 6 Pfennige eingezahlt. Daher war neben der Briefgebühr von 2 Silbergroschen (einfacher Brief in der 2.Entfernungsstufe von 10 bis 20 Meilen) die Mindestgebühr von 1 Silbergroschen für die eingezahlten 22 ½ Silbergroschen zu entrichten, die mit einer 3-Silbergroschen-Marke der 1.Ausgabe von 1850 freigemacht wurde. An diesem Beispiel zeigt sich auch der Vorteil der Bareinzahlung gegenüber der Versendung des Geldbetrags mit einem Wertbrief. Aufgrund des Gewichtes der Münzen hätte der Brief mindestens 1 Lot (ca. 15 Gramm) gewogen. Somit hätte gemäß der Gewichtsprogression die doppelte Briefgebühr von 4 Silbergroschen bezahlt werden müssen. Zusätzlich wäre noch die Versicherungs-gebühr von 1 Silbergroschen (bis 50 Taler für eine Entfernung von 10 bis 50 Meilen) zu entrichten gewesen.


Brief aus Peterswaldau nach Reichenbach vom 23.September 1856 mit einer Bareinzahlung 
von 6¼ Taler, freigemacht mit je einer 4-Pfennig-, 6-Pfennig- und 1-Silbergroschen-Marke 
auf einer 1-Silbergroschen-Ganzsache


Brief aus Wissek nach Frankfurt an der Oder vom 7.November 1857 mit einer Bareinzahlung 
von 25 Talern, freigemacht mit einer 4-Pfennig- und der 3-Silbergroschen-Marken

Der zweite Beleg aus Peterswaldau nach Reichenbach vom 23.August 1856 hat laut handschrift-licher Notiz eine Bareinzahlung von 6¼ Taler. Neben der Briefgebühr von 1 Silbergroschen (Entfer-nung bis 10 Meilen) war für die Bareinzahlung eine Gebühr von 1 Silbergroschen und 9 Pfennigen zu zahlen. Dieser Betrag konnte mit damaligen Freimarken nicht dargestellt werden. Gemäß der Generalverfügung Nr. 127 aus dem Jahr 1856 [4] war für die Frankatur von 9 Pfennigen die Ver-wendung von einer 4-Pfennig- und einer 6-Pfennig-Marke (also insgesamt 10 Pfennig) vorge-schrieben. Genau entsprechend dieser Verfügung setzt sich die Frankatur des Briefes zusammen: 2 Silbergroschen und 10 Pfennige.

Auf den dritten Beleg aus Wissek nach Frankfurt an der Oder vom 7.November 1857 wurden 25 Taler eingezahlt. Für diesen Betrag waren neben der Briefgebühr von 3 Silbergroschen (über 20 Meilen Entfernung) 6 ¼ Silbergroschen Gebühr für die Bareinzahlung zu entrichten. Gemäß der zuvor erwähnten Verfügung Nr. 127 aus dem Jahr 1856 sind aber Freimarken im Wert von 9 Silber-groschen und 4 Pfennigen verwendet worden.

Der Umfang der Bareinzahlung wird auch in den Statistiken der preußischen Post deutlich, die in Amtsblättern des Königlichen Post-Departements veröffentlicht wurden. Im Jahre 1856 wurden innerhalb des preußischen Postbezirks 690.209 Briefe mit Bareinzahlungen mit eingezahlten 3.395.886 Taler (Gebühren 28.587 Taler) [5] befördert. Im Vergleich hierzu: Im selben Jahr wurden 60.324.667 normale Briefsendungen gezählt.

Bei einer erneuten Revision im Jahr 1857 des Postvertrages für den Deutsch-Österreichischen Post-verein, die am 1.April 1858 in Kraft trat, wurde unter anderem die Höhe der möglichen Barein-zahlung auf nunmehr 40 Taler heraufgesetzt. Außerdem wurde die Gebühr für die Bareinzahlung auf 1 Silbergroschen je 5 Taler festgesetzt. Der entscheidende Unterschied zu der Regelung für den preußischen Postbezirk bestand in der Festlegung, dass nicht die normale Briefgebühr, sondern die minimale Fahrpost-Taxe für den Brief zu zahlen war. Diese Taxe war ebenfalls entfernungsabhän-gig und betrug in Schritten von 8 Meilen 2 bis maximal 7 Silbergroschen (letztere bei Entfernungen über 40 Meilen). Veröffentlicht wurde dieser revidierte Postvertrag im Amtsblatt des Königlichen Postdepartements Nr. 5 (1858) [6].

Auszug aus dem revidierten Postvertrag des Deutsch-Österreichischen Postvereins aus dem 
Amtsblatt des Königlichen Post-Departements Nr. 5 (1858)


Auszug aus dem Reglement zum Gesetz über das Postwesen vom 1.Januar 1861 aus dem 
Amtsblatt des Königlichen Post-Departements Nr. 39 (1860)

Ein Beispiel für eine Bareinzahlung in den Postverein stellt der Brief aus Waldenburg in das säch-sische Zittau vom 1.Juli 1858 dar. Eingezahlt wurde 13 Silbergroschen und 3 Pfennige. Waldenburg und Zittau waren ca. 14 Meilen voneinander entfernt. Der Mindestfahrpost-Tarif für diese Entfer-nung betrug 3 Silbergroschen. Die der Postanstalt in Zittau zustehenden Gebühr für die Bareinzahlung betrug 1 Silbergroschen. Interessant ist die mit roter Tinte wahrscheinlich bei der Auszahlung in Zittau ausgeführte Notiz von 13 3/10 Neugroschen, da eigentlich nur 13 25/100 Silbergroschen eingezahlt wurden.

Brief von Waldenburg nach Zittau in Sachsen vom 1.Juli 1858 mit einer Bareinzahlung von 
13 Silbergroschen 3 Pfennig, freigemacht mit zwei 2-Silbergroschen-Marken der 1.Ausgabe

Am 1.Januar 1861 trat ein neues Reglement zum Gesetze über das Postwesen in Kraft. Dieses wurde im Amtsblatt des Königlichen Post-Departements Nr. 39 (1860) [7] veröffentlicht. In Bezug auf die Gebühr für Bareinzahlung wurde die in der Revision des Postvereins-Vertrages vereinbarte Regelung übernommen. Sie betrug nun auch für Bareinzahlungen innerhalb des preußischen Post-bezirks 1 Silbergroschen für je 5 Taler.

Auf den abgebildeten barfrankierten Brief aus Vetschau nach Lübbenau vom 26.März 1864 wurden 4 Taler 28 Silbergroschen und 9 Pfennige eingezahlt. Neben der Briefgebühr von 1 Silbergroschen (bis 10 Meilen) war als Gebühr für die Bareinzahlung 1 Silbergroschen (bis 5 Taler) zu zahlen.

Barfrankierter Brief mit Bareinzahlung aus Vetschau nach Lübbenau vom 26.März 1864

Die Zahl der Briefe mit Bareinzahlung erhöhte sich nach der Gebührensenkung zum 1.Januar 1861 auf 1.430.774 Stück im Jahr 1861 mit eingezahlten 6.663.631 Taler (Gebühren 70.169 Taler) [8].

Ende des Jahres 1864 wurde im Amtsblatt des Königlichen Post-Departements Nr. 85 mit der Generalverfügung Nr. 175 [9] die Einführung der Postanweisung für den preußischen Postbezirk zum 1.Januar 1865 anstelle der bisherigen Bareinzahlung angekündigt. Für die Kunden besonders inte-ressant war die deutliche Senkung der Gebühren: 1 Silbergroschen für Beträge bis 25 Taler bzw. 2 Silbergroschen für Beträge über 25 bis zu 50 Talern. Auch fiel keine Briefgebühr für die Versendung der Postanweisung mehr an. Zudem gab es die Möglichkeit, die Postanweisung per Express gegen ein zusätzliche Gebühr von 2 ½ Silbergroschen zustellen zulassen. Andererseits war jetzt nicht mehr möglich, dem Empfänger mehr als ein paar Zeichen Text (als Bezug auf einen Brief bzw. eine Rechnung) zu senden. Für die Versendung von Geldbeträgen in die Staaten des Deutsch-Österreichischen Postverein (mit Ausnahme von Österreich und Luxemburg) blieb es bei der alten Regelung der Bareinzahlung.

Mit der Generalverfügung Nr. 62 (veröffentlicht im Amtsblatt des Königlichen Postdepartements Nr. 23 aus dem Jahr 1866 [10]) wurde die Gebühr ab dem 1.Juli 1866 auf 2 Silbergroschen für Beträge bis 25 Taler bzw. 4 Silbergroschen für Beträge über 25 bis zu 50 Talern heraufgesetzt. Innerhalb von Städten mit Stadtpostanstalten (z.B. in Berlin, Königsberg oder Köln) galten die bis-herigen Gebühren von 1 bzw. 2 Silbergroschen weiter.

Auszug aus der Verfügung zur Einführung des Verfahrens mit Postanweisungen zum 1.Januar 1865 aus dem 
Amtsblatt des Königlichen Post-Departements Nr. 85 (1864)

Der Empfänger erhielt durch den Postboten in der Regel das Formular der Postanweisung und musste dann mit dieser den Geldbetrag gegen Rückgabe der Postanweisung und Ausfüllen einer Auszahlungsquittung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Aushändigung der Postanweisung bei der nächsten Postanstalt abheben. Wie aus der Instruction über das Verfahren mit Post-Anwei-sungen von 1865 [11] hervorgeht, waren die ausgezahlten Postanweisung in Bündeln (sortiert nach Orten der eigenen Oberpostdirektion bzw. fremder Oberpostdirektionen) an die eigene Oberpostdirektion zu Abrechnungs- und Kontrollzwecken zurückzusenden, wo sie nach Abwicklung der Abrechnung vernichtet wurden. Aufgrund dieses Verfahrens ist es eigentlich nicht möglich, dass ausgefüllte und insbesondere ausgezahlte Postanweisungen heute noch existieren. So ist es kein Wunder, dass zur Zeit nur 6 mit preußischen Freimarken frankierte Postanweisungen bekannt sind, die zu den großen Seltenheiten der Preußen-Philatelie zählen. Vorgestellt und erläutert wurden diese zuletzt in den Rundbriefen der Bundesarbeitsgemeinschaft Preußen [12-14]. Außerdem sind 2 Postanweisungen bekannt, die mit Freimarken von Schleswig-Holstein in Schilling-Währung frankiert sind [15]. Weitere Postanweisungen mit entfernten Freimarken („die einem Sammler einmal wichtiger waren als der Gesamtbeleg“ Friedhelm Stautz) sowie eine weitere (diesmal barfrankierte) Postanweisung aus dem von Preußen besetzten Schleswig-Holstein wurden in den Preußen-Studien Nr. 115 gezeigt [16].

Im folgenden werden zwei weitere frankierte Postanweisungen vorgestellt, die beide aus der Preußen-Sammlung von Rolf Dieter Jaretzky stammen, der uns dankenswerterweise die Veröffentlichung gestattet hat. Beide sind in dem vor kurzem beim Auktionshaus Heinrich Köhler in der Reihe Edition d'Or erschienenen Buch zu dieser bemerkenswerten Sammlung [17] abgebildet.

Der erste Beleg ist der bisher einzig bekannte frankierte Beleg aus der ersten Portoperiode. Es handelt sich um eine Postanweisung über 5 Taler aus Stralsund nach Hermannshagen bei Lüdersha-gen vom 28.Juni 1866 innerhalb der OPD Stralsund (zu erkennen am Buchstaben „B“ im Postver-merk). Für die 5 Taler war gemäß der Verfügung Nr. 62 aus dem Jahr 1865 [10] eine Gebühr von einem Silbergroschen zu entrichten, was in diesem Fall durch eine 1-Silbergroschen-Marke der Adlerausgabe geschehen ist. Für die Postanweisung wurde das Formular C.90 verwendet, das nicht über einen abtrennbaren Coupon verfügte.


Postanweisung aus Stralsund nach Hermannshagen bei Lüdershagen vom 28.Juni 1866



Postanweisung aus Pillau nach Königsberg vom 26.Juni 1867

Die zweite Postanweisung aus Pillau nach Königberg über 13 Taler und 10 Silbergroschen vom 26.Juni 1867 stammt aus der zweiten Portoperiode. Daher war für die genannte Summe eine Gebühr von 2 Silbergroschen zu entrichten. Hierzu wurde eine 2-Silbergroschen-Marke der Adlerausgabe verwendet. Die Postanweisung wurde innerhalb der OPD Königsberg befördert. Interessant ist, dass diese Postanweisung (Nr. 331 laut Postvermerk) und die kürzlich bei der 29.Gärtner-Auktion angebotenen Postanweisung (Nr. 333 laut Postvermerk) am gleichen Tag, ja zur selben Uhrzeit in Pillau aufgegeben und dann nach Königsberg geschickt wurden. Das könnte vielleicht darauf hindeuten, dass hier ein ganzes Bündel von Postanweisungen der Vernichtung entgangen ist.

In der folgenden Tabelle sind die wesentlichen Bemerkungen zu den bisher bekannten Postanwei-sungen (frankiert und unfrankiert) zusammengefasst.

 Mit preußischen Freimarken frankiert 
CULM

Postanweisung vom 25.Juli 1867 von Culm nach Loebau über 3 Taler innerhalb der OPD Marienwerder, frankiert mit einer 2-Silbergroschen-Marke der Adlerausgabe, 2.Portoperiode, Formular C.90 * (mit anhängendem Coupon) [12]
BERLIN
Postanweisung vom 2.November 1867 aus Berlin über 8 Pfennig innerhalb der OPD Berlin, frankiert mit einer 1-Silbergroschen-Marke der Adlerausgabe, 2.Portoperiode (Stadtpost-Tarif), Formular C.90 * (Coupon abgetrennt), einzige Stadtpost-Tarif-Postanweisung [12]
GR.OTTERSLEBEN
Postanweisung vom 24.Juni 1867 aus Groß-Ottersleben nach Kassel über 15 Taler aus der OPD Magdeburg in das zu dieser Zeit zwar preußisch besetzte, aber noch zum Postgebiet von Thurn-und-Taxis gehörende Hessen-Kassel (also noch Postverein !), frankiert mit einer 2-Silbergroschen-Marke der Adlerausgabe, Postanweisung wurde mit 1/2 Silbergroschen Bestellgeld belegt (daher wahrscheinlich noch von der Thurn-und-Taxis-Post ausgetragen, einzige Postanweisung mit dem Buchstaben A (d.h. nach einer anderen OPD als der OPD der Aufgabe-Postanstalt befördert) 2.Portoperiode, Formular C.90 [13]
PILLAU
Postanweisung vom 26.Juni 1867 aus Pillau nach Königsberg über 30 Taler 15 Silbergroschen und 10 Pfennige innerhalb der OPD Königsberg, frankiert mit einem senkrechten Paar der 2-Silbergroschen-Marke der Adlerausgabe, 2.Portoperiode, Formular C.90 * (mit anhängendem Coupon), einzige frankierte Postanweisung mit einer 4-Silbergroschen-Frankatur [14]
PILLAU
Postanweisung vom 26.Juni 1867 aus Pillau nach Königsberg über 10 Taler und 10 Silbergroschen innerhalb der OPD Königsberg, frankiert mit einer 2-Silbergroschen-Marke der Adlerausgabe, 2.Portoperiode, Formular C.90 * (mit abgetrenntem Coupon) [17]
PILLAU
Postanweisung vom 28.Juni 1866 aus Stralund nach Hermannshagen bei Lüdershagen über Fünf Taler und 29 Silbergroschen innerhalb der OPD Stralsund, 1.Portoperiode, Formular C.90, einzige frankierte Postanweisung der 1.Portoperiode [17]

 Freimarken wahrscheinlich abgelöst
 
BERLIN
Postanweisung vom 11.Juli 1865 aus Berlin über 20 Taler innerhalb der OPD Berlin, 1.Portoperiode (Stadtpost-Tarif), Formular C.90 [16]
BERLIN
Postanweisung vom 17.Juli 1865 aus Berlin über 22 Taler innerhalb der OPD Berlin, 1.Portoperiode (Stadtpost-Tarif), Formular C.90 [16]
Nach der Besetzung von Schleswig-Holstein durch Preußen und Österreich wurde durch die Generalverfügung Nr. 85 (veröffentlicht im Amtsblatt des Königlichen Post-Departements Nr. 40 im Jahr 1865 [18]) auch für Geldsendungen von und nach den Elbherzogstümern das Postanweisungsverfahren gestattet. Im Vergleich zu dem innerpreußischen Verfahren gab es einige Unterschiede. Zum einen wurde eine deutlich höhere Gebühr (2 bzw. 4 Silbergroschen anstatt 1 bzw. 2 Silbergroschen) verlangt. Außerdem war ein auf ein andersfarbiges Papier gedrucktes, ansonsten aber gleiches Formular für Postanweisungen aus den Elbherzogstümern zu verwenden. Der möglicherweise in Schilling-Währung zu versendende Betrag war daher in preußische Währung umzurechnen. Bislang sind keine Postanweisungen, die diese Verfügung belegen, bekannt.

Auszug aus der Verfügung zur Einführung des Verfahrens mit Postanweisungen zwischen Preußen und den 
Elbherzogtümern aus dem Amtsblatt des Königlichen Post-Departements Nr. 40 (1865)

Nach der vollständigen Besetzung Schleswig-Holsteins durch Preußen 1866 und der Übernahme des Postwesens durch die preußische Post zum 1.Januar 1867 veränderte sich auch das Postanwei-sungsverfahren. Beschrieben sind die Veränderungen in der Generalverfügung Nr. 140 (veröffent-licht im Amtsblatt des Königlichen Post-Departements Nr. 51 im Jahr 1866 [19]).

Auszug aus der Generalverfügung Nr. 140 zur Übernahme des Postwesens in den Herzogtümern Schleswig und Holstein 
aus dem Amtsblatt des Königlichen Post-Departements Nr. 40 (1865)

Alle bisher bekannten Postanweisungen aus Schleswig und Holstein stammen aus der Zeit nach Übernahme des Postwesens in Schleswig und Holstein. Die wichtigsten Angaben zu den bekannten Postanweisung dieser Art sind in der folgenden Tabelle zusammenfasst.


 Mit Freimarken aus Schleswig-Holstein frankiert
 
SOLLERUP
Postanweisung vom 20.April 1867 aus Sollerup nach Flensburg über 31 Mark und 14 Schilling (handschriftlicher Eintrag des Betrages in preußischer Währung fehlt !) innerhalb der OPD Schleswig (nicht ausgefüllt !), frankiert mit 3 1/2 Schilling-Marken sowie einer 1 1/4 Schilling-Marke (somit gerinfügig überfrankiert), Formular C.90 S. (mit anhängedem Coupon) [15]

EUTIN
Postanweisung vom 21.Januar 1867 aus Eutin nach Buchholz bei Ratzeburg über 12 Mark und 8 Schilling (handschriftlicher Eintrag 5 Taler) innerhalb der OPD Kiel, frankiert einem senkrechten Paar der 1 1/3-Schilling-Marke, Formular C.90 S. (mit anhängedem Coupon) [15]


 Barfrankiert in Schleswig-Holstein
 
ROTHENKRUG
Postanweisung vom 24.April 1867 aus Rothenkrug nach Flensburg über 50 Mark (handschriftlicher Eintrag des Betrages in preußischer Währung fehlt !) innerhalb der OPD Schleswig (nicht ausgefüllt !), barfrankiert lt. handschriftlichem Eintrag 2 2/3 Schilling, Formular C.90 S. (mit anhängendem Coupon) [16]
1865 wurden 5.365.155 Postanweisungen mit eingezahlten 76.132.838 Taler befördert (zu den eingenommenen Gebühren für die Postanweisungen wurden keine Angaben gemacht) [20]. Für die folgenden 2 Jahre wurden durch die preußische Post sind keine Statistiken mehr im Amtsblatt veröffentlicht. Erst 1869 wurde im Amtsblatt der Norddeutschen Post-Verwaltung Nr. 43 [21] eine Statistik für das Jahr 1868 veröffentlicht. Im Norddeutschen Postbezirk wurden 1868 104.732.184 Taler mit 8.373.777 Postanweisungen vermittelt.


Literatur:
  1. Amtsblatt des Königlichen Post-Departements 1848, Nr. 50
  2. Amtsblatt des Königlichen Post-Departements 1852, Nr. 29
  3. Amtsblatt des Königlichen Post-Departements 1852, Nr. 38
  4. Amtsblatt des Königlichen Post-Departements 1856, Nr. 26
  5. Amtsblatt des Königlichen Post-Departements 1857, Nr. 11
  6. Amtsblatt des Königlichen Post-Departements 1858, Nr. 5
  7. Amtsblatt des Königlichen Post-Departements 1860, Nr. 39
  8. Amtsblatt des Königlichen Post-Departements 1862, Nr. 16
  9. Amtsblatt des Königlichen Post-Departements 1864, Nr. 85
  10. Amtsblatt des Königlichen Post-Departements 1866, Nr. 22
  11. Instruction über das Verfahren mit Postanweisungen, 1865
  12. Peter Gaefke in den Preußen-Studien Nr. 130, Juni 2012
  13. Johannes Bayer, Friedhelm Stautz Handbuch der preußischen Freimarken 1986
  14. Peter Gaefke in den Preußen-Studien Nr. 133, März 2013
  15. Peter Gaefke in den Preußen-Studien Nr. 131, September 2012
  16. Friedhelm Stautz in den Preußen-Studien Nr. 115, September 2008
  17. Edition d'Or, Band 43: Preußen - Die Sammlung Rolf Dieter Jaretzky, Heinrich Köhler/ Corinphila 2014
  18. Amtsblatt des Königlichen Post-Departements 1865, Nr. 40
  19. Amtsblatt des Königlichen Post-Departements 1866, Nr. 51
  20. Amtsblatt des Königlichen Post-Departements 1866, Nr. 18
  21. Amtsblatt der Norddeutschen Post-Verwaltung 1869, Nr. 43 

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