Feldpostbrief der preußischen Truppen, die wegen des polnischen Aufstands zum Schutz der preußischen Grenze ausgerückt waren
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In den Jahren 1863/64 fand im polnischen Teil des russischen Zarenreiches eine Erhebung eines Teils der polnischen Bevölkerung statt, die auch als Januaraufstand bekannt wurde. Es handelte sich um die letzte große Erhebung vor dem Ende des 1.Weltkriegs. Allerdings wurde diese Erhebung nicht gut vorbereitet und eher als Guerillakrieg geführt. Nach der Niederschlagung des Aufstands wurden durch Russland sämtliche polnischen Sonderrechte aufgehoben.
Da die Aufständischen vor allem im Weichsel-Gebiet operierten und auch die Möglichkeit nutzten, sich in die preußischen Provinzen Westpreußen bzw. Posen zurückzuziehen und eine Erhebung der polnischstämmigen Bevölkerung in den genannten Provinzen möglich erschien, war die preußische Regierung unter Führung des im September 1862 zum Ministerpräsidenten ernannten Otto von Bismarck gezwungen, mit Russland eine Vereinbarung zur Verfolgung der polnischen Aufständischen abzuschließen (Alvenslebensche Konvention). Nach dieser Konvention sollte den preußischen und russischen Truppen unter gegenseitiger Anerkennung der Territorien bei der Verfolgung der polnischen Aufständischen der Grenzübertritt auf das Territorium des Nachbarstaates möglich sein.
Generalverfügung Nr. 47 vom 23.April 1863 aus dem Amtsblatt des Königlichen Post-De-
partements Nr. 10 (1863) zur Portofreiheit dür bestimmte Sendungen an und von Truppen, die
zur Grenzsicherung aus ihren Garnisonen abgerückt sind
Infolge der Konvention wurden einige Truppenteile zur Grenzsicherung aus den Provinzen Schlesien und Brandenburg in die genannten Provinzen Posen und Westpreußen abkommandiert. Durch den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten wurde am 23.April 1863 eine Generalverfügung erlassen, die die Portofreiheit für gewöhnliche Briefe und Wertsendungen bis 50 Taler an und von denjenigen ausgerückten Truppenteilen unter bestimmten Voraussetzungen gewährte.
In der Verfügung werden auch einige der Einheiten genannten, für die die Porto-Befreiung gelten sollte. Im Verlauf des Jahres 1863 wurde die Liste der Truppenteile immer wieder aktualisiert. Im August 1863 wurden dann auch Einheiten der 3.Division der preußischen Armee, die in der Provinz Brandenburg ihre Garnisonen hatte, erwähnt.
Ein Beleg für diese Porto-Befreiung stellt der nachfolgende Wert-Brief über 20 Taler und 14 Silbergroschen dar, den der preußische Premierleutnant von Bülow (Vorhut der 3.Division) am 18.Oktober 1863 in Gnesen nach Berlin an die bekannte Militäreffekten-Handlung Hensel und Schumann abschickte. Neben der Kennzeichnung des Briefes als Feldpostbrief sind auch die notwendigen Angaben zum Absender (Name und Rang) enthalten. Da der Premierleutnant von Bülow Offiziersrang hatte, wäre die Angabe zur Einheit eigentlich nicht notwendig gewesen. Als Gebühr für diesen Wertbrief wären 7 Silbergroschen (6 Silbergroschen für den Brief der 2.Gewichtsstufe und 3.Entfernungsstufe sowie 1 Silbergroschen Versicherungsgebühren) zu zahlen gewesen.
Wert-Brief aus Gnesen nach Berlin vom 18.Oktober 1863 über 20 Taler
und 14 Silbergroschen, portofrei als Feldpostbrief befördert.
Eine weitere Maßnahme infolge des Januar-Aufstandes war die Einstellung der Beförderung von Geldsendungen aus Preußen an die polnischen Grenzpostämter aufgrund der unsicheren Verhältnisse, unter denen die polnische Post zu arbeiten hatte.
Generalverfügung Nr. 14 vom 9.Februar 1863 aus dem Amtsblatt des Königlichen Post-De-
partements Nr. 3 (1863) zur Einstellung von Geldsendungen nach Polen
Die Verfügung Nr. 14 wurde im November 1863 durch die Verfügung Nr. 113 wieder aufgehoben.
Literatur:
Amtsblätter des Königlichen Post-Departements 1863
wikipedia zum Januaraufstand und zur Alvenslebenschen Konvention