Der Paketposttarif gemäß dem modifizierten Deutsch-Österreichischen Postvertrag von 1857 - Preussensammler

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Der Paketposttarif gemäß dem modifizierten Deutsch-Österreichischen Postvertrag von 1857

Postgeschichte > Posttarife
Nach langen Verhandlungen konnten sich die Mitglieder des Deutsch-Österreichischen Postvereins am 26.Februar 1857 auf einen verbindlichen Tarif für Pakete und andere Fahrpostsendungen einigen. War bis dato der Tarif für eine Paketsendung abhängig vom Laufweg und musste in Teilbeträgen von Grenze zu Grenze der Postgebiete der Mitgliedsstaaten bestimmt werden, so galt nun ein von der geradlinigen Entfernung und dem Gewicht abhängiger Tarif auch über die Grenzen der Postgebiete der Mitgliedsstaaten hinweg. Der diesbezügliche Vertrag trat am 1.April 1858 in Kraft. Maßgeblichen Anteil an der Ausarbeitung des Paketposttarifs hatte im übrigen der Postsekretär im Generalpostamt Berlin Heinrich Stephan.


Der vorstehende Ausschnitt aus dem „2.Nachtrag zum revidierten Postvertrag“ (veröffentlicht im Amtsblatt des königlichen Postdepartements Nr.5 (1858)) mit Erläuterungen für die preußischen Postbeamten zeigt die Mindestgebühren für eine Paketsendung in Abhängigkeit von der Entfernung. Diese war zu entrichten, falls der nach Gewicht und Entfernung errechnete Betrag niedriger war. Dieses betrug 2 Pfennige je 4 Meilen und je Pfund, wobei überschießende Meilen auf 4 Meilen hochgerechnet und überschießende Teile eines Pfundes als volles Pfund gewertet wurden. Diese Berechnungsweise ähnelt derjenigen im preußischen Postbezirk. Hier galt als Mindestgebühr die doppelte Briefgebühr entsprechend der Entfernung, sofern die nach Gewicht und Entfernung berechnete Gebühr nicht höher war. Diese Gebühr betrug 1,5 Pfennige je Pfund und je 5 Meilen.

Ein Beispiel für die Mindestgebühr des neuen Fahrposttarifs innerhalb des Postvereinsgebiets stellt der folgende Brief dar. Es handelt sich um einen Paketbegleitbrief von Neudeck (Regierungsbezirk Oppeln) vom 22.Dezember 1858 an das Schwanthaler-Museum in München für eine Rolle im Gewicht von 9 Lot. Die Gebühr nach Entfernung und Gewicht hätte 3 Silbergroschen 4 Pfennig betragen. Die Mindestgebühr für ein Paket über 40 Meilen betrug 7 Silbergroschen.  



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